Organisation

Die Aufsichtskommission Vierwaldstättersee AKV setzt sich aus den für den Gewässerschutz zuständigen Departmentsvorstehern der Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Uri zusammen und konstituiert sich selbst. Das Präsidium und die Geschäftsstelle werden im Kanton Schwyz geführt.

Gewässerschutz über die Kantonsgrenzen hinaus

In der AKV engagieren sich die Kantone seit 1985 gemeinsam für den Schutz des Vierwaldstättersees und seines Einzugsgebiets. In den Anfängen der AKV stand die Verbesserung der Wasserqualität im Vordergrund. Mit dem Ausbau der Abwasserbehandlung hat die Phosphorbelastung des Sees so stark abgenommen, dass er heute wieder so nährstoffarm wie vor 100 Jahren ist.

Andere Herausforderungen im See und in seinen Zuflüssen, wie die Beeinträchtigungen von Lebensräumen, sind jedoch noch ungelöst und erfordern weitere Massnahmen. Die Vereinbarung über gemeinsame Gewässerschutzvorkehren für den Vierwaldstättersee vom 21. November 1985 pdf definiert die wichtigsten Funktionen und Aufgaben der Aufsichtskommission.

Wichtigste Aufgaben der AKV

  • Beobachtung des gewässerökologischen Zustandes des Sees und der Fliessgewässer im Einzugsgebiet.
  • Grundlagen erarbeiten, um im Einzugsgebiet des Sees über Massnahmen zur Verbesserung des Zustandes zu entscheiden.
  • Schadendienste koordinieren (Ölwehr, Chemiewehr usw.), indem sich die Anrainerkantone über Gewässerverschmutzungen oder Havariefälle austauschen und sich gegenseitig informieren.

Mitglieder der AKV

  • Regierungsrat Sandro Patierno, Schwyz, Präsident
  • Regierungsrat Joe Christen, Nidwalden
  • Regierungsrat Daniel Wyler, Obwalden
  • Regierungsrat Fabian Peter, Luzern
  • Regierungsrat Christian Arnold, Uri