Für immatrikulierte Schiffe auf Zentralschweizer Gewässern gilt seit August 2024 bei jedem Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP). Diese gilt zum Schutz der Gewässer vor der Ausbreitung unerwünschter gebietsfremder Organismen, sogenannter invasiver, aquatischer Neobiota, wie der Quaggamuschel.
Nachdem der Vierwaldstättersee und die weiteren Seen in der Zentralschweiz lange vor der Quaggamuschel verschont geblieben waren, ist die Muschel im Juli 2024 im Alpnachersee und im Zugersee nachgewiesen worden.
Diese Entdeckung ist sehr unerfreulich. Von anderen befallenen Seen wie dem Bodensee ist bekannt, dass die Ansiedlung dieser gebietsfremden invasiven Muschel grosse negative Auswirkungen auf das Gewässerökosystem, die Fischerei sowie Infrastrukturanlagen haben kann.
Koordiniertes Vorgehen der Kantone bleibt wichtig
Ist die Quaggamuschel erst einmal in einem Gewässer angekommen, kann man sie kaum noch eindämmen. Das koordinierte Vorgehen der Zentralschweizer Kantone gegen aquatische Neobiota bleibt dennoch sehr wichtig.
Die eingeführte Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP) soll verhindern, dass die Quaggamuschel in andere Zentralschweizer Gewässer verschleppt wird – beispielsweise durch Schiffe, Wassersport- oder Fischereimaterial. Ebenfalls schützt die SMRP den Vierwaldstättersee und die weiteren Gewässer vor anderen gebietsfremden Organismen.
Neue Meldeplattform wurde lanciert
Und so funktioniert die SMRP: Ein Gewässerwechsel mit einem immatrikulierten Schiff (mit Kontrollschild) muss vorab über die neue, kantonsübergreifende Meldeplattform gemeldet werden. Anschliessend ist das Schiff durch eine autorisierte Reinigungsstelle (z.B. eine Werft) fachgerecht reinigen zu lassen. Die daraufhin erhaltene Bewilligung muss im Fall einer Kontrolle vorgezeigt werden.
Hier geht’s zur Kampagnenseite und zur Meldeplattform:
Weitere Kantone schliessen sich Pionier-Projekt an
Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht hat Pioniercharakter und ist schweizweit einmalig. Das System steht weiteren Kantonen offen, sich anzuschliessen. Als erster weiterer Kanton hat sich Bern dem Zentralschweizer Vorgehen angeschlossen und hat die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht im September 2024 eingeführt. Weitere Kantone, allen voran in der Ostschweiz, dürften bald folgen.
Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht gilt für immatrikulierte Schiffe. Für Schiffe ohne Nummer sowie für Wassersportgeräte, Fischerei- und Tauchmaterial ist eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers dringend empfohlen.