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Neue Website löst Magazin «4waldstättersee» ab

Allgemein

Mit der Lancierung der neuen Website verabschieden wir uns vom bisherigen Print-Magazin und machen Platz für eine zeitgemässe, digitale Plattform.

Liebe Leserinnen und Leser

Die Aufsichtskommission Vierwaldstättersee (AKV) präsentiert sich ab sofort in neuem digitalen Gewand: Unsere neue Website ersetzt das bisherige gedruckte Informationsmagazin «4waldstättersee» und bündelt alle wichtigen Informationen übersichtlich an einem Ort. Ob Hintergrundinformationen, Untersuchungsergebnisse oder Einblicke in Projekte – die Inhalte sind jetzt jederzeit einfach abrufbar.

Gliederung in drei Themenseiten

Neu sind die Inhalte in drei Kategorien gegliedert: See & Ufer, Landschaft sowie Tiere & Pflanzen. So finden Sie schnell und gezielt die Themen, die Sie interessieren. Oder lassen Sie sich beim Stöbern inspirieren: Möchten Sie mehr über den Gewässerschutz, die Flora und Fauna im See oder die Zuflüsse erfahren? Wir wünschen viel Spass beim Erkunden!

Newsletter und LinkedIn

Neu wird es auch einen Newsletter geben, der halbjährlich über aktuelle Themen und Neuigkeiten informiert. Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, kann sich dafür demnächst auf unserer Website anmelden. Der erste Newsletter ist für Sommer 2025 vorgesehen. Seit einer Weile ist die AKV ausserdem auf LinkedIn zu finden.

Mit den neuen Kommunikationskanälen möchten wir zugleich informieren und sensibilisieren. Wir wollen so dazu beitragen, dass der Vierwaldstättersee und seine einzigartige Landschaft auch für kommende Generationen bewahrt wird. An dieser Stelle deshalb danke für Ihr Interesse – und jetzt viel Vergnügen!

Philip Baruffa, Leiter Geschäftsstelle AKV

Engagement gegen aquatische Neobiota

Tiere & Pflanzen

Die Verbreitung invasiver Arten muss dringend verhindert werden. Die Ausweitung der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht auf andere Kantone steht bevor.

Für immatrikulierte Schiffe auf Zentralschweizer Gewässern gilt seit August 2024 bei jedem Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP). Diese gilt zum Schutz der Gewässer vor der Ausbreitung unerwünschter gebietsfremder Organismen, sogenannter invasiver, aquatischer Neobiota, wie der Quaggamuschel.

Nachdem der Vierwaldstättersee und die weiteren Seen in der Zentralschweiz lange vor der Quaggamuschel verschont geblieben waren, ist die Muschel im Juli 2024 im Alpnachersee und im Zugersee nachgewiesen worden.

Diese Entdeckung ist sehr unerfreulich. Von anderen befallenen Seen wie dem Bodensee ist bekannt, dass die Ansiedlung dieser gebietsfremden invasiven Muschel grosse negative Auswirkungen auf das Gewässerökosystem, die Fischerei sowie Infrastrukturanlagen haben kann.

Koordiniertes Vorgehen der Kantone bleibt wichtig

Ist die Quaggamuschel erst einmal in einem Gewässer angekommen, kann man sie kaum noch eindämmen. Das koordinierte Vorgehen der Zentralschweizer Kantone gegen aquatische Neobiota bleibt dennoch sehr wichtig.

Die eingeführte Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP) soll verhindern, dass die Quaggamuschel in andere Zentralschweizer Gewässer verschleppt wird – beispielsweise durch Schiffe, Wassersport- oder Fischereimaterial. Ebenfalls schützt die SMRP den Vierwaldstättersee und die weiteren Gewässer vor anderen gebietsfremden Organismen.

Neue Meldeplattform wurde lanciert

Und so funktioniert die SMRP: Ein Gewässerwechsel mit einem immatrikulierten Schiff (mit Kontrollschild) muss vorab über die neue, kantonsübergreifende Meldeplattform gemeldet werden. Anschliessend ist das Schiff durch eine autorisierte Reinigungsstelle (z.B. eine Werft) fachgerecht reinigen zu lassen. Die daraufhin erhaltene Bewilligung muss im Fall einer Kontrolle vorgezeigt werden.

Hier geht’s zur Kampagnenseite und zur Meldeplattform:

Weitere Kantone schliessen sich Pionier-Projekt an

Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht hat Pioniercharakter und ist schweizweit einmalig. Das System steht weiteren Kantonen offen, sich anzuschliessen. Als erster weiterer Kanton hat sich Bern dem Zentralschweizer Vorgehen angeschlossen und hat die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht im September 2024 eingeführt. Weitere Kantone, allen voran in der Ostschweiz, dürften bald folgen.

Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht gilt für immatrikulierte Schiffe. Für Schiffe ohne Nummer sowie für Wassersportgeräte, Fischerei- und Tauchmaterial ist eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers dringend empfohlen.

Badewasserqualität bleibt gut

See & Ufer

In den Zentralschweizer Seen lässt es sich gut baden. Dies zeigen die Untersuchungen auf Darmbakterien bei 65 Badestellen.

Die koordinierten Untersuchungen 2024 der Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Uri zeigen: Die Zentralschweizer Seen weisen eine einwandfreie Badewasserqualität auf. Sämtliche Stellen weisen eine gute bis ausgezeichnete Badewasserqualität auf. Aufgrund der Ergebnisse besteht kein Handlungsbedarf für Empfehlungen an die Badenden.

Bei der Untersuchung wurden 65 Badestellen auf Darmbakterien (Escherichia coli und Enterokokken) in den folgenden Seen geprüft: Zürichsee, Zugersee, Sempachersee, Baldeggersee, Rotsee, Lauerzersee, Sihlsee, Sarnersee, Lungerersee, Hirschlensee, Seelisbergsee und Golzernsee.

Lesen Sie mehr darüber unter Badewasserkontrolle 2024.