Strategische Revitalisierungsplanung
Vierwaldstättersee

Wer an den Vierwaldstättersee denkt, hat die blaugrüne Wasseroberfläche und die umliegende Berglandschaft vor Augen. Ökologisch besonders wichtig für das Leben am See ist jedoch ein schmaler, oft übersehener Streifen und wichtiger Lebensraum: das Ufer.

Vielerorts wurden die Seeufer in den letzten Jahrzehnten stark verbaut, sumpfige Übergangszonen trockengelegt und Flachwasserzonen abgegraben. Natürliche oder naturnahe Ufergebiete sind dadurch heute rar. Mit der Revitalisierung der Seeufer soll ermöglicht werden, dass sich ein Teil der verbauten Uferabschnitte wieder zu ökologisch wertvollen Lebensräumen entwickelt und die natürlichen Funktionen wieder hergestellt werden.

Im Jahr 2011 wurde dazu das Schweizerische Gewässerschutzrecht revidiert. Die Revitalisierung von Flüssen und Seen ist seither im Gewässerschutzgesetz (GSchG) und in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) verankert. Die Kantone sind verpflichtet, für die Revitalisierung von Gewässern zu sorgen und dabei den Nutzen für die Natur und Landschaft sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen zu berücksichtigen. In einer strategischen Planung sind die prioritären Revitalisierungsabschnitte zu identifizieren.

Basierend auf der vorliegenden Seeuferbewertung erfolgte für den Vierwaldstättersee eine zwischen den Anrainerkantonen koordinierte Planung. Dabei wurden die Uferzonen identifiziert, die in den nächsten 20 Jahren mit vertretbarem Aufwand ökologisch aufgewertet werden sollen. Das Ergebnis ist in einem Faktenblatt zusammengefasst.