Im Jahr 2011 wurde das Schweizerische Gewässerschutzrecht revidiert. Die Revitalisierung von Flüssen und Seen ist seither im Gewässerschutzgesetz (GSchG) und in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) verankert. Die Kantone sind verpflichtet, für die Revitalisierung von Gewässern zu sorgen und dabei den Nutzen für die Natur und Landschaft sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen zu berücksichtigen. In einer strategischen Planung sind die prioritären Revitalisierungsabschnitte zu identifizieren.
Basierend auf der vorliegenden Seeuferbewertung erfolgt für den Vierwaldstättersee eine zwischen den Anrainerkantonen koordinierte Planung.