Reusswehr (Stadt Luzern)

Reusswehranlage

Der Abfluss des Vierwaldstättersees wird bei der Reusswehranlage in Luzern reguliert. Zuständig für die Regulierung ist die Stadt Luzern unter Oberaufsicht der kantonalen Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif).

Das Reglement für die Regulierung des Vierwaldstättersees vom 22. Juni 2007 ist in Kraft seit der Inbetriebnahme der sanierten Reusswehranlage am 11. Mai 2011. Zentral ist der Toleranzbereich (433.45 bis 434.00 m ü.M.), innerhalb dem die natürliche Seepegel/Abfluss-Beziehung zu gewährleisten ist. Das heisst: Über die Wehrorgane Stirnnadel-, Längsnadel- und Seitenwehr sowie die Kraftwerksanlage Mühlenplatz ist derjenige Abfluss sicherzustellen, welcher sich bei einem unregulierten Vierwaldstättersee natürlicherweise einstellen würde.

Unterschreitet der Seepegel die Kote 433.45 m ü.M., ist der Abfluss überproportional zu drosseln, damit der Seepegel möglichst rasch wieder in den Toleranzbereich kommt. Überschreitet der Seepegel die Kote 434.00 m ü.M., ist der Abfluss überproportional zu vergrössern, damit der Seepegel möglichst rasch wieder in den Toleranzbereich kommt (siehe Abbildung). Dabei sind Rahmenbedingungen zu berücksichtigen wie die minimal zu haltende Seekote von 433.25 m ü.M. für die Schifffahrt, die jahreszeitlich variable Restwassermenge zwischen Stirnnadelwehr und Spreuerbrücke sowie die Schadenkoten (Luzern 434.45 m ü.M., Stansstad 434.25 m ü.M.).
Grafik Reusswehranlage

Soll- und Hochwasserpegel

See­höchststände   Meter über Meer
Seepegel Hochwasser August
2005
435.23
Seepegel Hochwasser Mai
1999
434.94
Seepegel Höchststand 1910 435.25

Weitere Informationen

Messstationen:
Pegel Vierwaldstättersee Brunnen
Pegel Vierwaldstättersee Luzern

Regulierung Vierwaldstättersee, Umweltmonitoring, Schlussbericht 2009-2015 (pdf)

Fischwanderung durch das Kraftwerk Mühleplatz (video)